
Spezialreinigung · Arzt- und Zahnarztpraxis · Stand 13.09.2026
Eine Praxis zu reinigen heißt mehr als Büroreinigung mit Wartezimmer. Behandlungsräume, Sanitärbereiche und Kontaktflächen werden nach einem Reinigungs- und Desinfektionsplan gereinigt, den die Praxisleitung verantwortet und die Reinigungsfirma ausführt. Maßstab ist die Empfehlung der Kommission beim Robert Koch-Institut zur Flächenhygiene, die 2026 neu gefasst wurde. Hier steht, was davon rechtlich gilt, was in den Reinigungsvertrag gehört und was Praxisreinigung kostet.
Was Praxisreinigung kostet
Für eine kleine Arzt- oder Zahnarztpraxis bis etwa 120 m² nennen Anbieter 2026 bei täglicher Reinigung meist 300 bis 900 € im Monat. Abgerechnet wird als Monatspauschale, seltener nach Stunden. Größere Gemeinschaftspraxen und Medizinische Versorgungszentren kosten entsprechend mehr.
| Praxis und Turnus | Preis | Quelle |
|---|---|---|
| Kleine Arztpraxis bis 100 m², täglich | ab ca. 300 – 600 € im Monat | SW Reinigung, Berlin, Seite vom 28.03.2026 (netto oder brutto nicht angegeben) |
| Praxis bis etwa 120 m², täglich bis 3-mal pro Woche | meist 400 – 900 € im Monat, mit Material | SO Gebäudereinigung, Berlin, Seite vom 17.08.2026 (netto oder brutto nicht angegeben) |
| Allgemeinarzt, Einzelpraxis 60 – 120 m² | 150 – 280 € im Monat, netto | Reinigung Simon, Köln, Stand April 2026 |
| Zahnarzt, Einzelpraxis 80 – 150 m² | 220 – 380 € im Monat, netto | Reinigung Simon, Köln, Stand April 2026 |
| Medizinisches Versorgungszentrum 300 – 800 m² | 500 – 1.200 € im Monat, netto | Reinigung Simon, Köln, Stand April 2026 |
| Stundensatz | 20 – 45 € netto | easy clean 24, Berlin, Seite vom 03.09.2026; Reinigung Simon, Köln, April 2026 |
swreinigung-berlin.de/praxisreinigung-berlin, so-gebaeudereinigung.berlin/arztpraxisreinigung-berlin, reinigung-simon.de/praxisreinigung-kosten-preise, easyclean-24.de, abgerufen 13.09.2026. Keine Empfehlung der Betriebe.
Rechnen Sie jede Pauschale in Stunden um. Eine Stunde Reinigung an jedem Werktag sind rund 22 Stunden im Monat. Bei der rechnerischen Untergrenze von rund 28 € je Stunde ergibt das etwa 620 € netto. Eine Pauschale deutlich darunter geht nur mit weniger Zeit im Objekt. Fragen Sie deshalb, wie viele Stunden das Angebot ansetzt. Das gilt auch für Stundensätze: Wer weniger als rund 28 € netto verlangt, liegt unter dem, was Tariflohn, Sozialabgaben und Ausfallzeiten rechnerisch kosten.
Was rechtlich gilt
Das Infektionsschutzgesetz nimmt die Leitung jeder Arzt-, Zahnarzt- und psychotherapeutischen Praxis in die Pflicht, den Stand der medizinischen Wissenschaft einzuhalten:
„(3) Die Leiter folgender Einrichtungen haben sicherzustellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um nosokomiale Infektionen zu verhüten und die Weiterverbreitung von Krankheitserregern, insbesondere solcher mit Resistenzen, zu vermeiden: […] 8. Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutische Praxen, 9. Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, […] Die Einhaltung des Standes der medizinischen Wissenschaft auf diesem Gebiet wird vermutet, wenn jeweils die veröffentlichten Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut und der Kommission Antiinfektiva, Resistenz und Therapie beim Robert Koch-Institut beachtet worden sind."
Infektionsschutzgesetz § 23 Abs. 3, gesetze-im-internet.de, abgerufen 13.09.2026
Einen schriftlichen Hygieneplan verlangt das Bundesgesetz dagegen nur von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen. Für Zahnarztpraxen und Praxen, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, können die Länder die Pflicht per Verordnung einführen (§ 23 Abs. 5 IfSG). Berlin hat das getan:
„(3) Leiterinnen und Leiter von Zahnarztpraxen sowie Leiterinnen und Leiter von Arztpraxen und Praxen sonstiger humanmedizinischer Heilberufe, in denen invasive Eingriffe vorgenommen werden, haben sicherzustellen, dass innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Infektionshygiene in Hygieneplänen festgelegt sind."
Verordnung zur Regelung der Hygiene in medizinischen Einrichtungen (Hygieneverordnung) Berlin vom 12.06.2012, § 1 Abs. 3, gesetze.berlin.de, abgerufen 13.09.2026
Die anderen Länder haben eigene Hygieneverordnungen. Ob Ihre Praxis einen Hygieneplan führen muss, hängt also vom Land und von der Art der Eingriffe ab; die zuständige Kammer oder das Gesundheitsamt gibt Auskunft. Für die Reinigung ändert das wenig: Ein schriftlicher Reinigungsplan ist die Voraussetzung dafür, dass eine Firma überhaupt nachweisbar richtig reinigen kann.
Die Hygiene-Empfehlung 2026: was für die Reinigungsfirma gilt
Die Kommission für Infektionsprävention beim Robert Koch-Institut hat ihre Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen" im Frühjahr 2026 neu gefasst. Inhaltlich gilt weiter, was 2022 empfohlen wurde; neu ist die Gliederung. Zwei Sätze betreffen den Reinigungsvertrag unmittelbar:
„Die Durchführung und die Frequenz der Flächenreinigung und desinfizierenden Flächenreinigung ist für jede medizinische Einrichtung raum- und oberflächenbezogen im Reinigungs- und Desinfektionsplan bzw. bei externen Leistungserbringern (Gebäudereiniger) in der Leistungsbeschreibung (Leistungsbeschreibung in DIN 13063, Anhang A [151]) und mit Hinweisen zur Durchführung festzulegen (siehe auch Abschnitt 4.2). Ist ein externer Leistungserbringer beauftragt, trägt dieser die Verantwortung für die qualifizierte Durchführung; andernfalls muss der Einrichtungsleiter die Qualifikation des zuständigen Personals sicherstellen."
KRINKO, Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen, Stand 24.04.2026, Abschnitt 8, Bundesgesundheitsblatt (online 13.07.2026), DOI 10.1007/s00103-026-04261-3, abgerufen 13.09.2026
„Im ambulanten Bereich ist der Leiter der Einrichtung für die Erstellung des Reinigungs- und Desinfektionsplans auf der Grundlage des Hygieneplans verantwortlich."
ebenda, Empfehlung zu 8.2
Die Empfehlung gilt für ambulante Einrichtungen „risikoadaptiert", also abgestuft nach dem Infektionsrisiko der Räume. Für den Vertrag heißt das: Die Praxis legt fest, welche Flächen wie oft gereinigt und welche desinfizierend gereinigt werden; die Firma sagt schriftlich zu, genau das mit geschultem Personal umzusetzen.
Was in den Reinigungsvertrag einer Praxis gehört
- Reinigungs- und Desinfektionsplan der Praxis als Anlage, raum- und flächenbezogen
- Raumgruppen getrennt: Empfang und Wartezimmer, Behandlungsräume, Sanitärräume, Personalräume, Nebenräume
- Welche Flächen desinfizierend gereinigt werden und mit welchem Mittel und welcher Einwirkzeit, abgestimmt mit der Praxis
- Farbsystem für Tücher und Eimer nach Raumgruppe, damit nichts vom WC in den Behandlungsraum wandert
- Schulungsnachweis für das eingesetzte Personal und feste Reinigungskräfte für das Objekt
- Reinigungszeiten nach der Sprechstunde, Schlüssel- und Alarmregelung, Verschwiegenheit über Patientendaten
- Dokumentation: Reinigungsprotokoll je Raum, Reklamationsweg, Frist für Nachbesserung
- Nachweise: Branchenmindestlohn, Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Betriebshaftpflicht
Was nicht zur Reinigungsfirma gehört: Die Aufbereitung von Medizinprodukten, also Instrumente reinigen, desinfizieren und sterilisieren, ist Aufgabe der Praxis und ihres geschulten Personals, nicht der Gebäudereinigung. Halten Sie im Vertrag fest, welche Flächen an Behandlungseinheiten die Firma reinigt und welche das Praxisteam selbst übernimmt.
Lohn und Untergrenze
Praxisreinigung ist Innen- und Unterhaltsreinigung und fällt unter Lohngruppe 1 des Branchenmindestlohns, 2026 15,00 € je Stunde. Für OP-, Isolier-, Intensiv- und Dialyseräume sieht der Lohntarifvertrag die Lohngruppe 2 vor:
„Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten in OP-, Isolier-, Intensiv-, Dialyse-Räumen sowie TBC-Krankenstationen und Isotopenlabors (qualifizierte Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten)."
Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung, Lohngruppe 2 (abgedruckt in BAnz AT 27.12.2024 B2); Lohn ab 01.01.2026 15,46 € beim tarifgebundenen Betrieb, abgerufen 13.09.2026
Mit Sozialabgaben, Ausfallzeiten und Gemeinkosten ergibt Lohngruppe 1 eine rechnerische Untergrenze von rund 28 € netto je Reinigungsstunde. Praxen brauchen je Quadratmeter mehr Zeit als Büros: mehr Sanitärflächen, mehr Kontaktflächen, desinfizierende Reinigung mit Einwirkzeit. Ein Angebot, das eine Praxis wie ein Büro kalkuliert, spart an genau diesen Minuten. Den Rechenweg zeigt die Seite Tariflohn.
Praxisreinigung ausschreiben
Wählen Sie im Formular „Arzt- oder Zahnarztpraxis", geben Sie Fläche, Zahl der Behandlungsräume und Sanitärräume, Turnus und Reinigungszeit an und laden Sie, wenn vorhanden, den Reinigungs- und Desinfektionsplan als Foto hoch. Wir fragen Betriebe aus der Region an, die Praxisreinigung als eigene Leistung anbieten und Erfahrung mit Hygieneplänen nachweisen. Das Leistungsverzeichnis hat eine Vorlage für Praxen.
Häufige Fragen
Muss jede Arztpraxis einen Hygieneplan haben?
Nicht nach Bundesrecht. Das Infektionsschutzgesetz verlangt Hygienepläne ausdrücklich von Krankenhäusern, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen und vergleichbaren Einrichtungen; für Zahnarztpraxen und Praxen mit invasiven Eingriffen können die Länder die Pflicht per Verordnung festlegen (§ 23 Abs. 5 IfSG). Berlin hat das getan (§ 1 Abs. 3 Hygieneverordnung). Für alle Praxen gilt, dass sie den Stand der medizinischen Wissenschaft einhalten müssen (§ 23 Abs. 3 IfSG).
Was ist die KRINKO-Empfehlung zur Flächenreinigung?
Die Empfehlung „Anforderungen an die Hygiene bei der Reinigung und Desinfektion von Flächen" der Kommission beim Robert Koch-Institut. Die aktuelle Fassung trägt den Stand 24.04.2026 und ist seit 13.07.2026 online. Sie überführt die Empfehlung von 2022 in eine neue Struktur, ohne sie inhaltlich zu ändern. Wer die Empfehlungen der Kommission beachtet, bei dem wird vermutet, dass er den Stand der Wissenschaft einhält (§ 23 Abs. 3 IfSG).
Wer ist verantwortlich, wenn eine Reinigungsfirma die Praxis reinigt?
Die Firma für die fachgerechte Durchführung, die Praxisleitung für den Plan. Die KRINKO-Empfehlung sagt: Ist ein externer Leistungserbringer beauftragt, „trägt dieser die Verantwortung für die qualifizierte Durchführung"; im ambulanten Bereich ist der Leiter der Einrichtung für den Reinigungs- und Desinfektionsplan verantwortlich. Deshalb gehört der Plan als Leistungsbeschreibung in den Reinigungsvertrag.
Welcher Tariflohn gilt für Praxisreinigung?
Für die Unterhaltsreinigung in Praxen Lohngruppe 1, 2026 15,00 € je Stunde. Reinigung in OP-, Isolier-, Intensiv- und Dialyseräumen ist beim tarifgebundenen Betrieb Lohngruppe 2 mit 15,46 €. Daraus ergibt sich eine rechnerische Untergrenze von rund 28 € netto je Reinigungsstunde für die normale Praxisreinigung.
Was kostet die Reinigung einer Arztpraxis?
Für eine kleine Praxis bis etwa 120 m² nennen Anbieter 2026 bei täglicher Reinigung meist 300 bis 900 € im Monat, für ein Medizinisches Versorgungszentrum 500 bis 1.200 €. Eine Stunde Reinigung an jedem Werktag kostet bei der rechnerischen Untergrenze von rund 28 € je Stunde etwa 620 € netto im Monat.
Wann wird eine Praxis gereinigt?
Meist nach der Sprechstunde am Abend. Bis 22 Uhr kostet das beim tarifgebundenen Betrieb keinen Zuschlag; zwischen 22 und 5 Uhr gilt Nachtarbeit mit 30 %, am Sonntag 80 %. Wer früh am Morgen vor der Sprechstunde reinigen lässt, sollte die Uhrzeit im Vertrag festlegen.
Praxisreinigung ausschreiben
Angebote von Betrieben mit Erfahrung in Arzt- und Zahnarztpraxen, mit Schulungs- und Tariflohn-Nachweis.
Bis zu drei Angebote für Ihr Objekt
Beschreiben Sie Objekt und Leistung in drei Schritten. Fotos und Grundrisse ersparen oft die erste Begehung.