
Hausmeisterservice · Kosten und Umlage · Stand 13.09.2026
Ein Hausmeisterservice kostet meist 8 bis 35 € je Wohneinheit und Monat netto, je nachdem, was er übernimmt. Der Preis entscheidet sich an einer Grenze, die Mieter und Verwalter gleichermaßen betrifft: Was der Hauswart laufend erledigt, darf auf die Mieter umgelegt werden, Reparaturen und Verwaltung nicht. Hier stehen die veröffentlichten Preise, die Grenze im Wortlaut der Betriebskostenverordnung und was ein Leistungskatalog enthalten sollte.
Was Hausmeisterdienste verlangen
| Modell | Preis (netto) | Quelle |
|---|---|---|
| Basispaket je Wohneinheit und Monat | 8 – 15 € | FERMA, Düsseldorf, 2026 |
| Standardpaket je Wohneinheit und Monat | 15 – 24 € | FERMA, Düsseldorf, 2026 |
| Komplettpaket je Wohneinheit und Monat | 24 – 35 € | FERMA, Düsseldorf, 2026 |
| Mindestpauschale unter 6 Wohneinheiten | 80 – 130 € im Monat | FERMA, Düsseldorf, 2026 |
| Je m² Wohnfläche und Monat | 0,25 – 0,50 € | FERMA, Düsseldorf, 2026 |
| Stundensatz Standardleistungen | 30 – 45 €, Wochenende und Feiertag 50 – 75 % Aufschlag, Anfahrt Einzelauftrag 20 – 40 € | FERMA, Düsseldorf, 2026 |
| Großstadt: je Stunde / je Wohneinheit und Monat | 40 – 55 € / 12 – 25 € | MXM, Nürnberg, 20.03.2026 |
| Ländlicher Raum: je Stunde / je Wohneinheit und Monat | 32 – 42 € / 8 – 15 € | MXM, Nürnberg, 20.03.2026 |
gr-ferma.de/aktuelles/hausmeisterservice-kosten und mxm-dienstleistungen.de/blog/hausmeisterservice-kosten-2026, abgerufen 13.09.2026. Keine Empfehlung der Betriebe.
Die Grenze der Umlage im Wortlaut
„14. die Kosten für den Hauswart, hierzu gehören die Vergütung, die Sozialbeiträge und alle geldwerten Leistungen, die der Eigentümer oder Erbbauberechtigte dem Hauswart für seine Arbeit gewährt, soweit diese nicht die Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen oder die Hausverwaltung betrifft; soweit Arbeiten vom Hauswart ausgeführt werden, dürfen Kosten für Arbeitsleistungen nach den Nummern 2 bis 10 und 16 nicht angesetzt werden"
Betriebskostenverordnung § 2 Nr. 14, gesetze-im-internet.de, abgerufen 11.09.2026
Umlagefähig, wenn vereinbart
- Kontrollgänge durch Haus, Keller, Technikräume
- Treppenhausreinigung, Außenanlagen, Mülltonnenplatz
- Winterdienst und Gartenpflege, wenn der Hauswart sie erledigt
- Bedienung und Überwachung der Haustechnik
Nicht umlagefähig
- Reparaturen und Austausch, auch kleine
- Instandhaltung und Erneuerung
- Schönheitsreparaturen
- Aufgaben der Hausverwaltung, etwa Wohnungsübergaben
Ein Angebot, das alles in eine Pauschale packt, macht die Nebenkostenabrechnung angreifbar. Lassen Sie Reparaturen und Verwaltung getrennt ausweisen oder nach Stunden abrechnen. Mieter zahlen im Durchschnitt 0,37 € je m² Wohnfläche und Monat für den Hauswart, wenn er Reinigung, Gartenpflege oder Winterdienst mit übernimmt, und 0,21 €, wenn diese Positionen getrennt abgerechnet werden (Deutscher Mieterbund, Betriebskostenspiegel vom 18.12.2025).
Was in den Leistungskatalog gehört
- Objektkontrolle mit festem Rhythmus, zum Beispiel wöchentlich, mit Protokoll
- Treppenhausreinigung nach Leistungsverzeichnis oder ausdrücklich ausgenommen
- Außenanlagen: Wege kehren, Laub, Rasen, Hecken, Mülltonnen bereitstellen
- Winterdienst nach der Satzung der Gemeinde mit Einsatzprotokoll
- Erreichbarkeit bei Störungen und Reaktionszeit
- Kleinreparaturen und Handwerkerbegleitung getrennt nach Stunden, nicht in der Pauschale
Ob ein Hausmeisterdienst an den Branchenmindestlohn der Gebäudereinigung gebunden ist, hängt davon ab, ob der Betrieb überwiegend Reinigungsarbeiten ausführt; sonst gilt der gesetzliche Mindestlohn von 13,90 € (2026). Wer Treppenhaus und Winterdienst über den Hausmeister vergibt, sollte trotzdem wissen, was eine Reinigungsstunde mindestens kosten muss: Tariflohn und Untergrenze. Getrennt vergeben lassen sich Treppenhausreinigung und Winterdienst.
Hausmeisterservice ausschreiben
Nennen Sie im Formular die Zahl der Häuser und Wohneinheiten, die Außenflächen, ob Winterdienst dazugehört und ob Sie mehrere Objekte zusammen vergeben wollen. Für Hausverwaltungen genügt eine Ausschreibung für mehrere Häuser. Wir fragen Betriebe aus der Region an, die Leistungen und Stunden getrennt ausweisen.
Häufige Fragen
Was kostet ein Hausmeisterservice pro Monat?
Betriebe rechnen meist je Wohneinheit: 8 bis 15 € im Monat für ein Basispaket, 15 bis 24 € für ein Standardpaket und 24 bis 35 € für ein Komplettpaket, netto. Für Häuser unter sechs Wohneinheiten gibt es Mindestpauschalen von 80 bis 130 € im Monat. In Großstädten liegen die Pauschalen eher bei 12 bis 25 € je Wohneinheit.
Was kostet ein Hausmeister pro Stunde?
Für Einzelaufträge 30 bis 45 € netto je Stunde, im Stadtgebiet großer Städte 40 bis 55 €, dazu oft eine Anfahrtspauschale von 20 bis 40 €. Am Wochenende und an Feiertagen verlangen Betriebe 50 bis 75 % Aufschlag.
Welche Hausmeisterkosten darf der Vermieter umlegen?
Die Vergütung für laufende Arbeiten wie Kontrollgänge, Pflege der Außenanlagen, Treppenhausreinigung oder Winterdienst. Nicht umlegbar sind Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen und Hausverwaltung (§ 2 Nr. 14 Betriebskostenverordnung). Übernimmt der Hauswart die Reinigung oder Gartenpflege, dürfen diese nicht zusätzlich abgerechnet werden.
Was zahlen Mieter im Durchschnitt für den Hauswart?
Laut Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbunds 0,37 € je m² Wohnfläche und Monat, wenn der Hauswart Reinigung, Gartenpflege oder Winterdienst mit erledigt, und 0,21 €, wenn diese getrennt abgerechnet werden (Abrechnungsjahr 2024).
Hausmeisterservice ausschreiben
Angebote mit getrenntem Leistungskatalog, für ein Haus oder mehrere Objekte.
Angebote von geprüften Betrieben für Ihr Objekt
Beschreiben Sie Objekt und Leistung in drei Schritten. Fotos und Grundrisse ersparen oft die erste Begehung.