Tariflohn Gebäudereinigung 2026: alle Lohngruppen, Zuschläge, Untergrenze je Stunde

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Tariflohn und Untergrenze · Stand 13.09.2026

In der Gebäudereinigung gilt ein eigener Mindestlohn, der über dem gesetzlichen liegt: seit 1. Januar 2026 15,00 € je Stunde für die Innen- und Unterhaltsreinigung und 18,40 € für Glas und Fassade, bundesweit und für jeden Betrieb der Branche. Wer eine Reinigung vergibt, kann daraus ausrechnen, was eine Reinigungsstunde mindestens kosten muss. Hier stehen die Lohngruppen im Wortlaut, die Zuschläge und der Rechner, mit dem Sie jedes Angebot gegen diese Untergrenze prüfen.

15,00 €Lohngruppe 1: Innen, Unterhalt, Treppenhaus, Winterdienst
18,40 €Lohngruppe 6: Glas- und Fassadenreinigung
13,90 €gesetzlicher Mindestlohn 2026 zum Vergleich
bis 31.12.2026Geltung der 10. Verordnung

Untergrenzen-Rechner

Was eine Reinigungsstunde mindestens kosten muss

Ein Angebot gegen die Untergrenze prüfen

Lohn: 10. Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen in der Gebäudereinigung, gültig bis 31.12.2026. Zuschläge: Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung vom 31.10.2019, § 3 Nr. 4.7 (bindet tarifgebundene Betriebe). Ausfallzeiten 20 %: 30 Urlaubstage laut Rahmentarifvertrag, Feiertage, Krankheit. Die Prozentwerte sind Annahmen, die Sie ändern können. Das Ergebnis ist eine rechnerische Untergrenze, kein Marktpreis. Stand 13.09.2026.

Der Mindestlohn der Branche im Wortlaut

Die Mindestlöhne stehen im Tarifvertrag zur Regelung der Mindestlöhne für gewerbliche Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung vom 15. November 2024. Die 10. Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung erstreckt ihn nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf alle Betriebe der Branche, auch auf solche ohne Tarifbindung.

„Die Mindestlöhne betragen bundeseinheitlich"

Lohngruppeab 01.01.2025ab 01.01.2026
114,25 €15,00 €
617,65 €18,40 €
TV Mindestlohn vom 15.11.2024, § 2 (abgedruckt in BAnz AT 27.12.2024 B2). Verordnung: 10. GebäudeArbbV vom 23.01.2025, BGBl. 2025 I Nr. 22, in Kraft 01.02.2025 bis 31.12.2026. Abgerufen 13.09.2026.

Der Tarifvertrag nennt „ab 01.01.2025"; für Betriebe ohne Tarifbindung wurde der Betrag erst mit Inkrafttreten der Verordnung am 1. Februar 2025 verbindlich.

Was in Lohngruppe 1 fällt

„Innen- und Unterhaltsreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Innenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln wie z. B. Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern), Gebäudeeinrichtungen, haustechnischen Anlagen, technischen Geräten sowie von Ausstattungen in Räumen, wie z. B. Möbel, Mobiliar und Bodenbelägen aller Art, maschinellen Einrichtungen sowie Beseitigung von Produktionsrückständen; Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes; Innenglasreinigung - soweit diese nicht in typischer Weise mit Glasreinigungstechnik ausgeführt wird - wie z. B. bei Glasreinigung von Mobiliar, Vitrinen und Glastüren (Beseitigung von Griffspuren)."

TV Mindestlohn vom 15.11.2024, § 2 Nr. 1, abgerufen 13.09.2026

Was in Lohngruppe 6 fällt

„Glas- und Fassadenreinigungsarbeiten, insbesondere Reinigung, pflegende und schützende Behandlung von Glasflächen (mit Ausnahme der Innenraumglasflächen gemäß Lohngruppe 1) und Außenbauteilen an Bauwerken aller Art und Verkehrsmitteln, wie z. B. Bussen, Bahnen, Flugzeugen und Schiffen (mit Ausnahme der Reinigung von Autos in Autowaschanlagen und Autohäusern); Reinigung und Pflege von Verkehrsanlagen (z. B. Verkehrsampeln, Mautanlagen) und Verkehrseinrichtungen (z. B. Verkehrsschilder) sowie von Außenbeleuchtungsanlagen; Gebäudereiniger-Gesellen, die nach Inkrafttreten des Rahmentarifvertrages, gültig ab 1. November 2019 neu eingestellt werden."

TV Mindestlohn vom 15.11.2024, § 2 Nr. 1, abgerufen 13.09.2026

Für die Lohngruppen dazwischen und darüber gilt nach § 2 Nr. 2 des Tarifvertrags mindestens der Betrag der Lohngruppe 1 (für 2, 3 und 4) beziehungsweise der Lohngruppe 6 (für 7 und höher). Tarifgebundene Betriebe zahlen mehr, siehe die folgende Tabelle.

Alle Lohngruppen 2026

Der Lohntarifvertrag zwischen dem Bundesinnungsverband des Gebäudereiniger-Handwerks und der IG BAU nennt Stundenlöhne für neun Lohngruppen. Verbindlich für alle Betriebe sind nur die Lohngruppen 1 und 6; die übrigen Beträge schulden Betriebe mit Tarifbindung.

LohngruppeTätigkeitab 01.01.2025ab 01.01.2026
1Innen- und Unterhaltsreinigung, Verkehrs- und Freiflächen, Winterdienst (für alle verbindlich)14,25 €15,00 €
2Unterhaltsreinigung in OP-, Isolier-, Intensiv-, Dialyseräumen, TBC-Stationen, Isotopenlabors14,71 €15,46 €
3Unterhaltsreinigung mit anerkannter Zusatzqualifikation (Desinfektoren, Strahlenschutz-, Gift- und Umweltschutz-Beauftragte)15,20 €15,95 €
4Bauschlussreinigung, Vorarbeitende in der Innen- und Unterhaltsreinigung15,91 €16,66 €
5seit 2011 entfallen
6Glas- und Fassadenreinigung, neu eingestellte Gesellinnen und Gesellen (für alle verbindlich)17,65 €18,40 €
7Tätigkeiten, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung erfordern18,64 €19,39 €
8Gesellinnen und Gesellen mit Ausbildereignung und Verantwortung für die Lehrlingsausbildung19,67 €20,42 €
9Fachvorarbeitende in der Glas- und Außenreinigung20,89 €21,64 €

Lohntarifvertrag für die gewerblich Beschäftigten in der Gebäudereinigung vom 15.11.2024, § 3, gültig ab 01.01.2025, erstmals kündbar zum 31.12.2026 (die-gebaeudedienstleister.de). Tätigkeiten nach dem Anhang zum Rahmentarifvertrag, gekürzt. Abgerufen 13.09.2026.

Zuschläge für Nacht, Sonntag und Feiertag

Der Rahmentarifvertrag vom 31. Oktober 2019 regelt, wann eine Stunde teurer wird. Er bindet tarifgebundene Betriebe; viele andere zahlen die Zuschläge vertraglich. Für die Ausschreibung heißt das: Reinigungszeiten außerhalb der Nacht und am Werktag sind die günstigsten.

„Als Nachtarbeit gilt die in der Zeit von 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr geleistete Arbeit."

„Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit ist zuschlagspflichtig. Die Zuschläge betragen bei: a) Nachtarbeit … 30 v.H. b) Sonn- und Feiertagsarbeiten … 80 v.H. c) Arbeiten am 1. Mai, Neujahrstag, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag … 200 v.H."

„Treffen mehrere der vorgenannten Zuschläge zusammen, ist nur der jeweils höchste zu zahlen."

Rahmentarifvertrag Gebäudereinigung vom 31.10.2019, § 3 Nr. 4.2, 4.7, 4.8, abgerufen 13.09.2026

Der Jahresurlaub beträgt nach demselben Tarifvertrag seit 2021 30 Arbeitstage bei einer Fünf-Tage-Woche. Das ist einer der Gründe, warum der Rechner mit 20 % Ausfallzeit arbeitet: 30 Urlaubstage, rund 10 Feiertage und Krankheitstage sind bezahlte Stunden, in denen nicht gereinigt wird.

Vom Stundenlohn zum Stundensatz

Ein Betrieb, der seinen Beschäftigten 15,00 € zahlt, kann die Stunde nicht für 15,00 € verkaufen. Der Weg vom Lohn zum Verrechnungssatz hat vier Schritte, die in jeder seriösen Kalkulation stehen:

SchrittAnnahmeLohngruppe 1Lohngruppe 6
Tariflohn je bezahlter StundeVerordnung 202615,00 €18,40 €
plus Arbeitgeberanteil24 % Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft, Umlagen18,60 €22,82 €
je tatsächlich gearbeiteter Stunde20 % Urlaub, Feiertage, Krankheit23,25 €28,52 €
plus Gemeinkosten15 % Objektleitung, Material, Fahrten, Versicherung, Verwaltung26,74 €32,80 €
Untergrenze je Stunde5 % Wagnis und Gewinn28,07 €34,44 €

Eigene Rechnung mit den Annahmen des Rechners, netto ohne Umsatzsteuer, Werktag ohne Zuschlag. Bei Minijobs liegen die pauschalen Abgaben des Arbeitgebers höher als 24 %, die Untergrenze steigt entsprechend.

Das ist eine Untergrenze, kein Marktpreis. Betriebe mit Objektleitung vor Ort, Nachtreinigung oder kleinen Objekten mit langen Fahrwegen liegen darüber. Ein Betrieb kann mit schlanker Verwaltung und dichten Touren knapp darunter kalkulieren. Ein Angebot, das deutlich darunter liegt, geht nur auf zwei Wegen auf: Es werden weniger Stunden gearbeitet als angeboten, oder der Tariflohn wird nicht voll bezahlt.

Was Auftraggeber prüfen können

  • Stundenansatz im Angebot: Wie viele Reinigungsstunden je Woche stecken im Monatspreis? Ohne diese Zahl ist kein Vergleich möglich.
  • Eingruppierung: Welche Lohngruppe setzt der Betrieb für welche Leistung an, besonders bei Glas und Bauschlussreinigung?
  • Erklärung zur Zahlung des Branchenmindestlohns, unterschrieben, als Anlage zum Vertrag
  • Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Krankenkassen und der Berufsgenossenschaft, nicht älter als drei Monate
  • Bescheinigung in Steuersachen vom Finanzamt
  • Eintragung bei der Handwerkskammer als Gebäudereiniger (zulassungsfreies Handwerk, Anlage B der Handwerksordnung)

Die Einhaltung des Branchenmindestlohns prüft die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls. Für Auftraggeber sind die Nachweise vor allem ein Schutz vor dem, was nach einer Prüfung passiert: Ein Betrieb, der ausfällt, hinterlässt ein ungereinigtes Objekt und einen Vertrag, der neu vergeben werden muss.

Haften Auftraggeber für den Lohn des Betriebs?

Die Frage stellen vor allem Hausverwaltungen, und im Netz kursieren falsche Antworten. Die Rechtslage kurz:

Sozialversicherungsbeiträge: nein

  • Die Nachunternehmerhaftung für Sozialabgaben gilt nur für Unternehmer des Baugewerbes, die Bauleistungen vergeben (§ 28e Abs. 3a SGB IV), und für Paketdienste.
  • Reinigung, Treppenhaus und Winterdienst sind keine Bauleistungen.

Mindestlohn: nur im engen Fall

  • § 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz lässt Auftraggeber wie einen Bürgen für den Nettolohn haften.
  • Nach dem Bundesarbeitsgericht nur, wer eine eigene, verkaufte Leistung an einen Subunternehmer weitergibt, etwa ein Facility-Management-Unternehmen.
  • Eigentümer, Eigentümergemeinschaften, Büros und Praxen, die für sich selbst bestellen, regelmäßig nicht.

„Die in § 14 AEntG angeordnete Bürgenhaftung verlangt eine besondere Verantwortungsbeziehung zwischen Auftraggeber und Nachunternehmer. Eine solche liegt nicht vor, wenn ein Bauherr den Auftrag zur Errichtung eines Gebäudes an einen Generalunternehmer vergibt, um das zu errichtende Gebäude zu vermieten und zu verwalten."

BAG, Urteil vom 16.10.2019, 5 AZR 241/18, Leitsatz (bundesarbeitsgericht.de), abgerufen 13.09.2026

Ein Urteil genau zu Hausverwaltung und Gebäudereinigung gibt es bisher nicht; die Einordnung überträgt diese Rechtsprechung, der auch der Zoll folgt. Der Grund, Nachweise zu verlangen, ist deshalb nicht die Haftung, sondern die Verlässlichkeit: Ein Betrieb, der den Lohn nicht zahlt, verliert seine Leute oder nach einer Prüfung seine Zahlungsfähigkeit, und dann steht Ihr Objekt ohne Reinigung da.

Ausschreiben mit Untergrenze

Wenn Sie über dieses Portal ausschreiben, fragen wir nur Betriebe an, die den Branchenmindestlohn schriftlich bestätigen und die Bescheinigungen auf Anfrage vorlegen. Was die Reinigung im Monat kostet, rechnet der Kostenrechner, was ins Angebot gehört, steht im Leistungsverzeichnis. Für Treppenhaus und Winterdienst gibt es eigene Seiten mit Preisen: Treppenhausreinigung, Winterdienst.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Mindestlohn in der Gebäudereinigung 2026?

Seit 1. Januar 2026 gilt bundeseinheitlich 15,00 € je Stunde für Innen- und Unterhaltsreinigung (Lohngruppe 1) und 18,40 € für Glas- und Fassadenreinigung (Lohngruppe 6). Die Beträge stammen aus dem Tarifvertrag vom 15. November 2024, den die 10. Gebäudereinigungsarbeitsbedingungenverordnung für alle Betriebe der Branche verbindlich macht, auch für Betriebe ohne Tarifbindung. Der gesetzliche Mindestlohn liegt 2026 bei 13,90 €.

Gilt der Branchenmindestlohn auch für Minijobber?

Ja. Der Tarifvertrag erfasst ausdrücklich auch geringfügig Beschäftigte. Für Minijobber der Lohngruppe 1 mit gleichbleibender Wochenarbeitszeit darf ein verstetigter Monatslohn gezahlt werden, berechnet nach der Formel „Stundenlohn x Wochenarbeitszeit : 5 x 261 : 12". Der Stundenlohn darf dabei nicht unter 15,00 € fallen.

Welche Lohngruppe gilt für den Winterdienst?

Lohngruppe 1. Der Tarifvertrag nennt bei Lohngruppe 1 wörtlich die „Reinigung von Verkehrs- und Freiflächen einschließlich der Durchführung des Winterdienstes". Ein Winterdienst im Nachteinsatz zwischen 22 und 5 Uhr kostet beim tarifgebundenen Betrieb 30 % Zuschlag, am Sonntag 80 %.

Welche Lohngruppe gilt für Fensterreinigung?

Glasreinigung mit Glasreinigungstechnik, also Fenster und Glasfassaden, gehört in Lohngruppe 6 mit 18,40 €. Das Abwischen von Griffspuren an Glastüren, Vitrinen und Mobiliar bleibt Lohngruppe 1. Lassen Sie die Glasreinigung im Angebot getrennt ausweisen, sonst zahlen Sie den höheren Satz womöglich für die ganze Reinigung.

Wie viel kostet eine Reinigungsstunde mindestens?

Rechnerisch rund 28 € netto für Lohngruppe 1 und rund 34 € für Lohngruppe 6: Tariflohn, dazu etwa 24 % Arbeitgeberanteil für Sozialversicherung, Berufsgenossenschaft und Umlagen, 20 % Ausfallzeiten für Urlaub, Feiertage und Krankheit, 15 % Gemeinkosten und 5 % Wagnis und Gewinn. Die Annahmen können Sie im Rechner oben ändern.

Steigt der Tariflohn 2027?

Die Verordnung gilt bis 31. Dezember 2026, der Lohntarifvertrag ist erstmals zum selben Datum kündbar. Die IG BAU fordert zwei Euro mehr je Stunde bei zwölf Monaten Laufzeit; die erste Verhandlungsrunde am 9. September 2026 blieb ohne Ergebnis, die nächste ist für den 22. Oktober 2026 angesetzt. Ein Branchenmindestlohn ab 1. Januar 2027 steht damit noch nicht fest. Vereinbaren Sie im Reinigungsvertrag, dass eine Erhöhung nur im Umfang des Lohnanteils und nur mit Nachweis weitergegeben wird.

Haftet die Hausverwaltung, wenn der Reinigungsbetrieb den Mindestlohn nicht zahlt?

In der Regel nein. Für Sozialversicherungsbeiträge eines beauftragten Betriebs haften Auftraggeber nur im Baugewerbe (§ 28e Abs. 3a SGB IV), nicht bei Gebäudereinigung. Für den Mindestlohn gibt es eine Auftraggeberhaftung für den Nettolohn (§ 14 Arbeitnehmer-Entsendegesetz), sie trifft nach dem Bundesarbeitsgericht aber nur Unternehmer, die eine eigene, an Kunden verkaufte Leistung an einen Subunternehmer weitergeben (BAG, 16.10.2019, 5 AZR 241/18). Wer für das eigene Haus oder die eigenen Räume bestellt oder als Verwaltung im Namen der Eigentümer handelt, ist danach regelmäßig nicht erfasst. Ein Urteil genau zu Hausverwaltung und Reinigung gibt es bisher nicht.

Angebote, die den Tariflohn tragen

Wir fragen nur Betriebe an, die den Branchenmindestlohn bestätigen und ihre Bescheinigungen vorlegen.

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