
Winterdienst · Preise und Vertrag · Stand 13.09.2026
Ein Winterdienst für den Gehweg vor einem Einfamilienhaus kostet meist 250 bis 500 € netto je Saison, für ein Mehrfamilienhaus 400 bis 1.000 €. Betriebe rechnen je Quadratmeter Räumfläche oder je Einsatz, und der Preis hängt weniger an der Stadt als an drei Dingen: wie breit geräumt werden muss, wie viel davon Handarbeit ist und bis wann morgens alles frei sein muss. Der Rechner ermittelt die Spanne für Ihr Grundstück, darunter steht, was in den Vertrag gehört, damit Sie im Schadensfall nicht allein haften.
Was Betriebe verlangen: veröffentlichte Preise
Winterdienst-Preise stehen selten im Netz. Die folgende Tabelle zeigt, was Betriebe selbst veröffentlichen. Die Spannen sind groß, weil sich hinter „Winterdienst" drei verschiedene Leistungen verbergen: maschinell geräumte breite Gehwege, Handarbeit an Zugängen und Treppen, und Großflächen wie Parkplätze.
| Anbieter | Modell | Preis (netto) | Mindestpreis |
|---|---|---|---|
| Mochow Winterdienst, Berlin | je m² und Saison | Gehweg 4,99 €/m² · Handflächen 11,99 €/m² · Großflächen 2,50 €/m² | 250 € je Saison (bis 10 m²: 150 €); Handflächen 100 €; Treppe 10 € je Stufe |
| RS Hausmeisterservice, Passau | Saisonpauschale | Einfamilienhaus 40 – 80 € je Monat (250 – 500 € November bis März) · Mehrfamilienhaus 80 – 200 € je Monat | – |
| RS Hausmeisterservice, Passau | je Einsatz | Privathaus 30 – 80 € · Flächen bis 500 m² 60 – 160 € · je m² 0,50 – 3,50 € | Bereitschaft privat 20 – 60 € je Monat |
| RAT Winterdienst, Berlin | je Meter oder Einsatz | 1,80 – 3,00 € je laufendem Meter · 25 – 45 € je Einsatz | – |
Preislisten der Betriebe, abgerufen 13.09.2026 (mochow.de/preise, passau-hausmeisterservice.de/ratgeber/winterdienst-kosten, rat-winterdienst.de). Bei RAT ist nicht angegeben, ob der Meterpreis je Saison oder je Einsatz gilt. Streugut, Einsatzprotokoll und die Beseitigung des Streuguts im Frühjahr berechnen manche Betriebe getrennt (Mochow: Protokoll 10 € je Bericht, Streugutbeseitigung 0,25 bis 0,90 € je m²).
Saisonpauschale oder Einsatz: was sich rechnet
Saisonpauschale
- Festpreis für die Saison, meist 1. November bis 31. März
- Planbar, stabil in der Betriebskostenabrechnung
- Im milden Winter bezahlen Sie Bereitschaft ohne Schnee
- Üblich bei Hausverwaltungen und Gewerbe
Abrechnung je Einsatz
- Bezahlt wird nur, wenn geräumt oder gestreut wird
- Meist mit Bereitschaftspauschale von 20 bis 60 € je Monat
- Ein harter Winter mit 25 Einsätzen kostet mehr als die Pauschale
- Sinnvoll in Gegenden mit wenig Schnee
Warum der Winterdienst an der Uhrzeit hängt
Die Satzung der Gemeinde oder das Landesgesetz legt fest, bis wann morgens geräumt sein muss. Schneit es über Nacht, muss der Betrieb vorher fahren, und das sind oft Nachtstunden. Nach dem Rahmentarifvertrag der Gebäudereinigung gilt die Arbeit zwischen 22 und 5 Uhr als Nachtarbeit mit 30 % Zuschlag. Wo die Frist 7 Uhr lautet, wie in Berlin und in vielen Satzungen, beginnt die Tour für einen Betrieb mit vielen Objekten zwangsläufig vor 5 Uhr.
Berlin: Straßenreinigungsgesetz § 3 Abs. 1; Dortmund: Straßenreinigungs- und Gebührensatzung vom 15.12.2023, § 3 Abs. 4; Hamburg: 8.30 Uhr, Sonn- und Feiertage 9.30 Uhr (Hamburgisches Wegegesetz § 31 Abs. 3). Ihre Gemeinde kann andere Zeiten festlegen. Einzelheiten: Räum- und Streupflicht.
Was in den Winterdienst-Vertrag gehört
- Flächenplan: welche Gehwege, Zugänge, Stellplätze, Treppen, mit Länge und Breite nach Satzung
- Räumzeiten nach Ihrer Satzung, auch an Sonn- und Feiertagen, und die Pflicht zum wiederholten Streuen
- Streumittel: abstumpfend, kein Salz, wo es verboten ist (Berlin, Hamburg, die meisten Satzungen)
- Einsatzprotokoll mit Uhrzeit je Einsatz, auf Anforderung herauszugeben
- Betriebshaftpflicht mit Deckung für Personenschäden und eine Freistellung von Ansprüchen Dritter
- Vergütung: Saisonpauschale oder Einsatzpreis, Bereitschaft, Streugut und Streugutbeseitigung getrennt
Warum das Protokoll zählt: Wer den Winterdienst beauftragt, muss den Betrieb gegenüber Passanten nur noch sorgfältig auswählen und kontrollieren. Gegenüber seinen Mietern haftet der Vermieter aber für Fehler der Firma wie für eigene, so der Bundesgerichtshof im Urteil vom 6. August 2025 (VIII ZR 250/23). Ohne Protokoll und Freistellung im Vertrag tragen Sie das Risiko am Ende selbst.
Betriebskosten: wer den Winterdienst bezahlt
Vermieter können die Kosten des Winterdienstes auf die Mieter umlegen, wenn der Mietvertrag das vorsieht. Die Betriebskostenverordnung erwähnt den Winterdienst nicht ausdrücklich; die Praxis ordnet ihn den Kosten der Straßenreinigung zu.
„8. die Kosten der Straßenreinigung und Müllbeseitigung, zu den Kosten der Straßenreinigung gehören die für die öffentliche Straßenreinigung zu entrichtenden Gebühren und die Kosten entsprechender nicht öffentlicher Maßnahmen; […]"
Betriebskostenverordnung § 2 Nr. 8, gesetze-im-internet.de, abgerufen 13.09.2026
Räumt der Hauswart, laufen die Kosten über § 2 Nr. 14, und dieselbe Arbeit darf nicht zusätzlich unter Nr. 8 abgerechnet werden. Wichtig für Vermieter: Die Umlage der Kosten ist keine Übertragung der Räumpflicht. Mieter müssen nur selbst räumen, wenn der Mietvertrag das eindeutig regelt.
Lohn und Untergrenze
Winterdienst durch einen Gebäudereinigungsbetrieb fällt unter Lohngruppe 1 des Branchenmindestlohns, 2026 15,00 € je Stunde. Mit Sozialabgaben, Ausfallzeiten und Gemeinkosten ergibt das eine rechnerische Untergrenze von rund 28 € netto je Arbeitsstunde am Werktag, nachts rund 36,50 €. Ein Saisonangebot, das bei Ihrer Fläche nicht einmal eine Stunde je Einsatz trägt, kann entweder nicht oft genug fahren oder nicht korrekt bezahlen. Den Rechenweg zeigt die Seite Tariflohn Gebäudereinigung.
Winterdienst ausschreiben
Beschreiben Sie im Formular die Gehweglänge, die Zugänge und die Frist aus Ihrer Satzung, Fotos helfen. Wir fragen Betriebe aus der Region des Objekts an, die Winterdienst als eigene Leistung anbieten, mit Einsatzprotokoll arbeiten und ihre Haftpflicht nachweisen. Für Berlin gibt es eine eigene Seite mit dem Straßenreinigungsgesetz im Wortlaut: Winterdienst in Berlin.
Häufige Fragen
Was kostet ein Winterdienst pro Saison?
Für den Gehweg vor einem Einfamilienhaus meist 250 bis 500 € netto für November bis März, für ein Mehrfamilienhaus rund 400 bis 1.000 €. Berliner Anbieter rechnen je Quadratmeter Räumfläche: maschinell geräumte Gehwege ab 4,99 € je m² und Saison, Handarbeit an Zugängen und Treppen 11,99 €, dazu Mindestpauschalen von 100 bis 250 €. Der Rechner oben ermittelt die Spanne für Ihre Fläche.
Was kostet Winterdienst pro Meter?
Die meisten Betriebe rechnen nicht je laufendem Meter, sondern je Quadratmeter Räumfläche, weil die Pflichtbreite je nach Straße 1 bis 1,5 Meter beträgt. Ein Meter Gehweg mit 1,5 Metern Räumbreite sind 1,5 m²; bei 5 bis 12 € je m² und Saison kostet ein laufender Meter damit etwa 7,50 bis 18 € je Saison, vor Mindestpauschale.
Saisonpauschale oder Abrechnung je Einsatz?
Die Pauschale ist planbar und im milden Winter zu teuer, die Einzelabrechnung ist im milden Winter günstig und im harten Winter teuer. Für Hausverwaltungen ist die Pauschale üblich, weil sie in der Betriebskostenabrechnung stabil bleibt. Wichtig ist bei beiden Modellen dasselbe: Räumzeiten und Breiten nach der Satzung der Gemeinde, ein Einsatzprotokoll und die Haftpflicht des Betriebs.
Ist der Winterdienst auf Mieter umlegbar?
Ja, wenn der Mietvertrag die Umlage vereinbart. Die Betriebskostenverordnung nennt den Winterdienst nicht ausdrücklich; die Praxis ordnet ihn den Kosten der Straßenreinigung (§ 2 Nr. 8) zu, erledigt ihn der Hauswart, laufen die Kosten über Nr. 14 und dürfen nicht doppelt angesetzt werden. Die Umlage der Kosten macht den Mieter nach dem BGH aber nicht räumpflichtig (Urteil vom 06.08.2025, VIII ZR 250/23).
Hafte ich noch, wenn ich einen Winterdienst beauftragt habe?
Gegenüber Passanten wandelt sich Ihre Pflicht in eine Auswahl- und Kontrollpflicht: Sie müssen einen geeigneten Betrieb beauftragen und prüfen, ob er räumt. Gegenüber Ihren Mietern haften Sie als Vermieter für Fehler des Betriebs dagegen wie für eigene (BGH, VIII ZR 250/23). Darum gehören Haftpflichtnachweis und eine Freistellungsklausel in den Vertrag.
Wann sollte ich den Winterdienst beauftragen?
Im September oder Oktober. Die Betriebe planen ihre Touren vor dem ersten Schnee, und die Saison läuft üblicherweise vom 1. November bis 31. März. Wer im Januar ohne Vertrag sucht, zahlt Einzelpreise oder findet keinen Betrieb, bleibt aber räumpflichtig.
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